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AGB

AGB Okandada 

 

§ 1 Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Okandada GmbH (nachfolgend Okandada genannt) an allen Standorten, die diese gegenüber ihren Nutzern/ Kunden/ Vertragspartnern/ Mitgliedern (nachfolgend Kunden) erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Okandada keine Geltung.

2. Das Angebot von Okandada richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Leistungsbeschreibung

1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Okandada ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich Internetnutzung (WLAN), Teambüros, Konferenzräumen, Schließfächern, technischer Büroinfrastruktur und Gemeinschaftsflächen inklusive der dort angebotenen Produkte und Dienstleistungen, außerdem diverse Bürodienstleistungen und die Durchführung von Workshops und Veranstaltungen.

2. Die Nutzung der Büroräume, Eventflächen, Meeting-/ Workshopräume und Coworkingbereiche wird über zusätzliche vertragliche Vereinbarungen geregelt.

3. Je nach gewählter Vertragsart/ Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/ oder bestimmte Zeit beschränkt.

Folgende Tarife werden derzeit angeboten:

 a) Hot Desk

Tageweise Nutzungsberechtigung an einem Arbeitsplatz in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr CET, inklusive Internetnutzung (WLAN) sowie aller inkludierten Leistungen.

 b) Fix

Ganzmonatige Nutzung (24/7) eines festen Arbeitsplatzes in einem unserer Coworking Bereiche, inklusive Internetnutzung (WLAN) sowie aller angebotenen Services.

 c) Teambüros

Ganzmonatige Nutzungsberechtigung (24/7h Zugang) eines eigenen, abschließbaren Büroraums, inklusive Internetnutzung (WLAN) sowie aller angebotenen Leistungen.

4. Folgende Extras können optional zu den unter 3 genannten Tarifen gebucht werden:

- Stunden- oder tageweise Buchung von Konferenzräume mit unterschiedlicher Kapazität

- Anmietungsmöglichkeit von festen Fahrradstellplätzen in unserer Tiefgarage

5. Flexible Arbeitsplätze sind am Ende jedes Nutzungstages vom Kunden komplett zu räumen und ggf. zu säubern.

6. Die Büroarbeitsplätze sind jeweils ausgestattet mit: 1 Tisch, 1 Stuhl, Strom und WLAN.

7. Darüber hinaus sind folgende Leistungen zusätzlich enthalten: Heizung, Reinigung, Strom, Trinkwasser, Kaffee, Drucker, 24/7-Zugang, Nutzung der Konferenzräume (kontingentiert und zubuchbar).

8. Alle Standorte mit Ausnahme von „Okandada Süd“ enthalten zusätzlich die folgenden Leistungen: Wissensecke, Postservice, Workshops & Veranstaltungen, Sprechstunden, Coachings, anmietbare Fahrradstellplätze (nach Verfügbarkeit)

9. Jedem Kunden stehen die Gemeinschaftsflächen (Küche, Toilette, Cafébereich, Tele

fonboxen, Minibesprecher) zur Mitbenutzung zur Verfügung.

10. Der Kunde hat die Ausstattung und Räume vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

 

§ 3 Vertragsschluss

1. Mit der Buchung durch den Kunden kommt ein Vertrag mit Okandada entsprechend dem vom Kunden gewählten Tarif zustande.

2. Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich. Er kommt zustande, wenn Okandada einen entsprechenden Antrag auf Vertragsschluss des Kunden mit Annahmeerklärung/ Buchungsbestätigung angenommen hat. Die Annahmeerklärung/ Buchungsbestätigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bis zur Annahmeerklärung/ Buchungsbestätigung kann der Kunde den von ihm beabsichtigten Nutzungsumfang jederzeit ändern. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Kunde, Kenntnis von dem Inhalt dieser Vertragsbedingungen genommen zu haben; die Vertragsbedingungen werden damit zum Vertragsgegenstand.

3. Mit der Buchung sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

4. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Okandada nach Buchung zustande. Okandada behält sich vor, diese aus wichtigem Grund innerhalb von 48 Stunden nach Buchung aufzulösen.

 

§ 4 Nutzungszweck

1. Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den im Mitgliedschaftsantrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Okandada. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Okandada zur fristlosen Kündigung.

2. Betreibt der Kunde ohne schriftliche Zustimmung Okandadas Tätigkeiten, die den Vorsteuerabzug bei ihm ausschließen, so haftet der Kunde für den Schaden, der Okandada dadurch entsteht, dass er zur Rückzahlung/ Rückverrechnung der Vorsteuer oder sonstiger Kosten verpflichtet wird.

3. Okandada haftet nicht dafür, dass die für den Gewerbebetrieb des Kunden notwendigen behördlichen Genehmigungen erteilt werden können

4. Wird eine für den Betrieb erforderliche behördliche Genehmigung versagt oder widerrufen, weil die Räume nach Lage und Beschaffenheit für den Betrieb nicht geeignet sind, oder mit Auflagen versehen, so ist Okandada nicht verpflichtet, das Objekt in einen konzessionsfähigen Zustand zu versetzen. In diesem Falle behalten sich beide Parteien ein Rücktrittsrecht vor. Im Falle des Rücktritts stehen keiner der Parteien Ansprüche – gleich welcher Art – gegenüber der jeweils anderen Partei zu.

5. Behördliche und technische Auflagen – auch künftige (z.B. verschärfte Sicherheits- oder Gesundheitsvorschriften; Nutzungsänderung), die allein den Betrieb des Kunden betreffen, hat der Kunde auf eigene Kosten zu erfüllen und Okandada von Auflagen, die gegen ihn ergehen sollten, freizustellen. Sollten derartige Auflagen nicht erfüllt werden, hat der Kunde gegen Okandada keine Schadensersatz-, Rücktritts-, Kündigungs- oder Leistungsverweigerungsrechte.

6. Bei der Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit hat der Kunde die dafür geltenden, einschlägigen Umweltschutz-Vorschriften zu beachten. Die Ausübung darf keinen anderen Kunden behindern, Schaden zufügen oder in unverhältnismäßig stehendem Umfang stören.

7. Abfälle aus der gewerblichen Tätigkeit des Kunden (einschließlich Sondermüll und Müll aus Renovierungen) dürfen nicht bei Okandada in den für den allgemeinen Bedarf bereitgestellten Müllkästen geschüttet werden, sondern sind vom Kunden selbst auf eigene Kosten zu beseitigen. Sonstigen Müll gilt es, getrennt zu entsorgen.

8. Okandada darf im Übrigen die vom Kunden genutzten Räumlichkeiten zur Reinigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Kunden, betreten. Okandada hat außerdem das Recht zum Zutritt, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten von Okandada ausgeübt werden. Bei Gefahr im Verzuge ist der Zugang zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.

 

§ 5 Benutzung der Räume

1. Der Kunde übernimmt die Räume in dem Zustand, in dem sie sich bei Übergabe befinden. Der Kunde erkennt diesen Zustand als vertragsgemäß an. Die Räumlichkeit(en) werden wie besichtigt vermietet.

2. Die verschuldensunabhängige Haftung Okandadas für anfängliche Sachmängel (§ 526 a BGB) ist ausgeschlossen.

3. Wenn die Beheizung, Klimatisierung, Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Entwässerung, der Zugang zum Internet oder den Räumlichkeiten durch einen nicht von Okandada zu vertretenden Umstand unterbrochen wurde oder wenn Überschwemmungen oder sonstige Katastrophen eintreten, steht dem Kunden ein Recht auf Preisminderung oder Schadenersatz nicht zu.

4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ununterbrochene Leistungen, falls Betriebsstörungen eintreten. Betriebsstörungen sind Okandada oder seinen Beauftragen unverzüglich mitzuteilen. Eine Benutzung des Aufzuges findet auf eigene Gefahr statt.

5. Äußere Einwirkungen durch Dritte, wie z.B. Verkehrsumleitungen, Veranstaltungen in der Umgebung oder ähnliches begründen unabhängig vom Ausmaß keine Fehler des Nutzungsgegenstandes, sofern sie nicht von Okandada zu vertreten sind.

6. Die Untervermietung der Räume ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Okandada ausgeschlossen.

 

§ 6 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

§ 6.1. Zugang zu Okandada

6.1.a. Die offiziellen Betriebszeiten von Okandada sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr CET. An allen gesetzlichen Feiertagen am jeweiligen Standort ist Okandada geschlossen.

6.1.b. Zugang zu den Standorten von Okandada wird dem Kunden je nach den Bestimmungen der gewählten Mitgliedschaft und des Vertrages gewährt. Der Zugang kann auch außerhalb der Öffnungszeiten, je nach gewähltem Vertrag, erfolgen. Das Empfangen von Besuch steht jedem Kunden zu und ist nicht an die Betriebszeiten gebunden. Im Übrigen verpflichtet sich der Kunde, fremden Personen, die nicht Mitglieder von Okandada sind, den Zugang zu dem Gebäude und den Räumlichkeiten nicht oder nur nach vorheriger Absprache mit Okandada zu gewähren.

6.1.c. Ohne eine vertragliche Basis ist eine Nutzung der Coworking Bereiche, Konferenzräume und der Teambüros untersagt.

6.1.d. Zu Räumen, deren Nutzung ausschließlich den Weisungsbefugten von Okandada gestattet ist, ist der Zutritt für Kunden verboten.

6.1.e. Zur Bereitstellung des Internetzugangs über WLAN werden Router in den Räumlichkeiten von Okandadas angebracht. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass zur Optimierung der Versorgung auch Router in den von ihm genutzten Räumen installiert werden dürfen. Ein

Anspruch auf Minderung wird ausgeschlossen.

 

§ 6.2. Schlüssel

6.2.a. Für den Zugang zu Okandada wird dem Kunden durch Okandada ein Schlüssel ausgehändigt, der als Zugangsmittel des technischen Zugangssystems dient. Optional kann der Kunde zusätzlich oder anstatt des Schlüssels auch ein mobiles Endgerät mit entsprechender App als Zugangsmittel benutzen.

6.2.b. Der Kunde ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Okandada Schlüssel zu sorgen. Einen Verlust der Schlüssel hat der Kunde unverzüglich bei Okandada zu melden.

6.2.c. Nach Vertragsende hat das Mitglied sämtliche Schlüssel an Okandada zurück zu geben.

6.2.d. Der Schlüssel ist nicht übertragbar. Der Kunde ist daher verpflichtet, die Okandada Schlüssel ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,€. Okandada bleibt daneben die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches, der auch die Höhe der Vertragsstrafe übersteigen kann, vorbehalten.

6.2.e. Kunden, die einen Tarif mit permanenten (24/7h) Zugang gebucht haben, können einen Schlüssel gegen eine Barkaution in Höhe von 50,00 Euro pro Schlüssel erhalten. Die[U1]  Kaution ist zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen und wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Rückgabe des Schlüssels zurückerstattet.

 

§ 6.3. Nutzung der Räumlichkeiten

6.3.a. Der Kunde verpflichtet sich, die genutzten Räume, die gemeinschaftlich zugänglichen Einrichtungen und alle Gegenstände pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Schäden an den von dem Kunden genutzten Räumen, den gemeinschaftlich genutzten Flächen oder den Einrichtungsgegenständen sowie den Verlust von Einrichtungsgegenständen sind Okandada unverzüglich vom Kunden anzuzeigen. Durch verspätete Anzeige entstandene Schäden hat der Kunde zu ersetzen.

 

6.3.b. Die Nutzung der Räume ist auf den vertragsgemäßen Gebrauch beschränkt.

6.3.c. Der Kunde ist verpflichtet, das von ihm angemietete Teambüro regelmäßig zu lüften.

6.3.d. Außerhalb der Mieträume, also in bzw. auf den gemeinschaftlich genutzten Räumen und Flächen, dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt und gelagert werden.

6.3.e. Fluchtwege innerhalb und außerhalb der genutzten Räume sind nach den feuerpolizeilichen Bestimmungen grundsätzlich freizuhalten.

6.3.f. Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Bauaufsichtsbehörde und Feuerpolizei, sind zu beachten. Offenes Licht und Rauchen sind in der gesamten Fläche nicht gestattet. Das Aufbewahren von leicht entzündlichen und feuergefährlichen Stoffen wie Benzin, Öl usw. ist ausdrücklich untersagt.

6.3.g. Bei Sturm, Regen oder Schnee sind Fenster geschlossen zu halten. Grundsätzlich gilt dies auch für die Zeiten nach Büro- und Geschäftsschluss. Die Türen und sämtliche Fenster sind nach Verlassen der Fläche durch den Kunden zu schließen.

 

§ 6.4. Bereitstellen technischer Gegenstände

6.4.a. Okandada stellt dem Kunden technische Gegenstände (z.B. TV, Drucker, Scanner) sowie sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Gegenstände und Einrichtungsgegenstände werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet.

6.4.b. Mit den technischen Gegenständen und sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Technische Veränderungen an den Arbeitsplätzen Okandadas durch den Kunden sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht zulässig. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt.

6.4.c Die Nutzung der technischen Gegenstände ist nur innerhalb der Flächen erlaubt.

6.4.d. Beschädigungen an den Geräten hat der Kunde zu erstatten und unverzüglich anzuzeigen

 

§ 6.5. Bereitstellen technischer Dienste und Internet

6.5.a. Kunden des Okandada werden WLAN / WIFI kostenfrei zur Verfügung gestellt[U2] .

6.5.b. Im Rahmen der Nutzung technischen Dienste verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere solcher zum Datenschutz und zum Urheberschutz. Etwaige Rechtsverstöße hat der Kunde unverzüglich bei Okandada anzuzeigen. Diese Verpflichtung bezieht sich auch auf die Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Besucher, Gäste, Lieferanten, Handwerker und sonstigen Personen des Kunden, die sich mit seinem Willen in den Mieträumen aufhalten oder diese aufsuchen.

6.5.c. Okandada übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten des Kunden sowie für die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Okandada unterbleiben. Sofern Okandada von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes stellt der Kunde Okandada von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt Okandada die Kosten der Rechtsverfolgung für den Fall, dass Okandada von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

6.5.d. Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das illegale Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt.

6.5.e. Der Kunde bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur von Okandada für keine der im Folgenden aufgezählten (jedoch nicht hierauf beschränkten)Tätigkeiten nutzen wird:

  1. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam E-Mails oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich).

  2. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb Okandadas.

  3. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von Okandada bereitgestellte Infrastruktur.

  4. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material und Daten enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn, der Kunde ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung.

  5. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten.

  6. Illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten.

  7. Behinderung anderer Kunden vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur von Okandadas.

  8. Unrechtmäßige Beschaffung oder Verbreitung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E-Mail Adressen, ohne deren Zustimmung.

  9. Angabe von falschen Identitätsdaten.

  10. Die Nutzung pornografischer und extremistischer Inhalte.

 

6.5.f. Der Kunde unternimmt keine Versuche des unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder sonstige Methoden.

6.5.g. Bei einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen, die zu einem Schaden Okandadas führen, hat der Kunde Okandada diesen Schaden zu ersetzen und von Ansprüchen Dritter freizustellen. Okandada behält sich außerdem das Recht vor, den Kunden von der weiteren Nutzung auszuschließen und das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

 

§ 6.6. Arbeitsplatz

6.6.a. Der Kunde hat alle am Arbeitsplatz vorhandenen Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand sowie gereinigt an  Okandada zurückzugeben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind Okandada vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen.

6.6.b. Der Kunde hat sämtliche an den ihn ausgegebene Schlüssel für den Arbeitsplatz an Okandada zurück zu geben.

6.6.c. Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er gegenüber Okandada für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind ,auch wenn diese über die Höhe des mit dem Kunden ursprünglich vereinbarten Nutzungsentgeltes hinausgehen.

 

§ 6.7. Gegenstände des Kunden

6.7.a. Der Kunde ist, je nach Vertrag, berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und Technik nach Abstimmung mit Okandada in den Räumen aufzustellen. Der Kunde versichert, dass die Gegenstände, die er in die Mieträume einbringt, in seinem freien Eigentum stehen.

6.7.b. Zurückgelassene Gegenstände kann Okandada auf Kosten des Kunden einlagern. Diese werden 4 Wochen nach Vertragsende mitteilungslos auf Kosten des Kunden entsorgt.

 

§ 7 Haftung und Verkehrssicherungspflicht

1. Der Kunde haftet gegenüber Okandada für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten verursacht werden. Der Kunde haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch Angehörige, Arbeiter, Angestellte, Besucher, Gäste, Lieferanten, Handwerker und sonstige Personen, die sich mit seinem Willen in den Mieträumen aufhalten oder diese aufsuchen, verursacht worden sind.

2. Insbesondere haftet der Kunde für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch mit den Wasser-, Heizungs-, Klimaanlagen sowie durch Offenstehenlassen von Türen und Fenstern oder durch Versäumnis einer von ihm übernommenen sonstigen Pflicht (Beleuchtung etc.) entstehen.

3. Der Kunde hat zu beweisen, dass ihn oder die in Ziffer 7.1. genannten Personen kein Verschulden an dem Schaden trifft.

4. Der Kunde hat Schäden, für die er einstehen muss, sofort zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht nach, so kann Okandada die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vornehmen lassen. Bei Gefahr im Verzuge oder unbekannten Aufenthalts des Kunden bedarf es der Mahnung und Festsetzung durch Okandada nicht.

5. Dem Kunden obliegt für seine Räume die Verkehrssicherungspflicht. Der Kunde stellt insoweit Okandada von allen Ansprüchen Dritter frei.

 

§ 8 Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution

1. Alle Preise von Okandada sind monatliche Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/ Preise von Okandada.

2. Der Kunde ermächtigt Okandada zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dem Kunden steht es ferner frei, die Zahlung gegen ein Entgelt auch auf anderem Wege, insbesondere Barzahlung, Zahlung mit EC-Karte, oder andere Zahlungsmethoden vorzunehmen.

3. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die Okandada infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

4. Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Bei Nichtzahlung nach dem Monatsersten kommt der Kunde unverzüglich in Verzug. In diesem Fall hat er Okandada Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

5. Es besteht die Möglichkeit, im Okandada Konferenzräume anzumieten. Die Buchung ist verbindlich. Bei Stornierung der Buchung fallen für externe Buchungen bis 7 Tage vor der Buchungsdatum 50% der Raumkosten, danach 100% der Raumkosten als Stornierungsgebühr an[U3] . Kunden gewährt Okandada eine kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vor Buchungsdatum. Für Stornierungen nach diesem Zeitraum fallen 50 % der Raumkosten als Stornierungsgebühr an.

 

§9 Anpassung des Nutzungspreises

Okandada ist berechtigt, jederzeit und ohne Begründung, Anpassungen der Tarife vorzunehmen. Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer, die zu einer Änderung der Entgelte führen, gelten nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Klausel.

 

§ 10 Gewährleistung, Haftung

1. Der Kunde hat die Räume und die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er erkennt deren Zustand mit Übernahme als vertragsgemäß an.

2. Der Kunde hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze teilweise in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht.

3. Okandada übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.

4. In allen Fällen, in denen Okandada im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Okandada nur, soweit dies auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Okandadas oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gegeben ist. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien.

5. Jedwede Haftung von Okandada ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Okandada hätte diesen Schaden vorsätzlich verursacht.

6. Schäden, die versicherte Risiken betreffen, hat der Kunde unverzüglich bei Okandada anzuzeigen, damit dieser die Schadensanzeige rechtzeitig seiner Versicherung zuleiten kann. Nachteile, die wegen einer verspäteten Anzeige des Kunden dem Okandada entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

 

§ 11 Bauliche Veränderungen durch Okandada

1. Okandada darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes, der Räumlichkeiten oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, vornehmen. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Soweit der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, gehen daraus resultierende zusätzliche Kosten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden) für Okandada zu seinen Lasten.

2. Der Kunde darf die Bauabschnitte in denen Arbeiten ausgeführt werden, nicht betreten.

3. Der Kunde hat Maßnahmen, die zur Erhaltung und Herrichtung der Räumlichkeiten oder des Gebäudes erforderlich sind, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Räumlichkeiten, des Arbeitsplatzes oder sonstiger Teile des Gebäudes zu dulden.

4. Soweit der Kunde Maßnahmen hiernach zu dulden hat, kann er weder den Nutzungspreis mindern, noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, noch Schadenersatz verlangen.

 

§ 12 Bauliche Änderungen/ Einbringung von Einrichtungen durch den Kunden

1. Bauliche Veränderungen an den Räumen durch den Kunden sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann Okandada die baulichen Veränderungen in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

2. Einbauten und Installationen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Okandadas vorgenommen werden. Erteilt Okandada eine solche Einwilligung, so ist der Kunde für die Einholung etwaiger bauaufsichtsrechtlicher Genehmigungen verantwortlich und hat alle Kosten hierfür zu tragen.

3. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit von ihm veranlassten Baumaßnahmen, Renovierungen und Ein-/Umbauten entstehen.

4. Für Schönheitsreparaturen oder Renovierungen, die der Kunde vornimmt odervornehmen lässt, trägt er die Kosten. Für Schäden, die durch die durchgeführten Arbeiten entstehen, haftet der Kunde.

 

§ 13 Vertragslaufzeit/ Verlängerung/ Beendigung des Vertrags-/ Nutzungsverhältnisses

1. Die Nutzung der Okandada-Flächen durch den Kunden ist auf den Vertragszeitraum beschränkt.

2. Bei befristeten Nutzungs-/ Vertragsverhältnissen kann dieses durchschriftliche Vereinbarung zwischen Kunde und Okandada verlängert werden. Findet keine Verlängerung statt, endet das Nutzungsverhältnis zu dem vereinbarten Zeitpunkt.

3. Im Übrigen kann das Vertragsverhältnis monatlich zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung kann ausschließlich über das Okandada-System erfolgen.

4. Okandada haftet nicht dafür, dass das vorherige Mitglied die Räume rechtzeitig freimacht oder für deren rechtzeitige Fertigstellung, sofern ihn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Findet aus solchen Gründen eine Verzögerung über den vereinbarten Termin hinaus statt, beginnt das Nutzungsverhältnis am Tage der tatsächlichen Übergabe. Verzögert sich der  Beginn der Nutzungsgewährung um mehr als drei Tage, so wird Okandada dies dem Kunden umgehend anzeigen. In diesem Falle hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis schriftlich zu kündigen.

5. Setzt der Kunde den Gebrauch der Räumlichkeiten nach Ablauf der Nutzungszeit fort, so gilt das Vertragsverhältnis entgegen § 545 BGB nicht als verlängert.

 

§ 14 Fristlose Kündigung

1. Von § 15 unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, das Vertragsverhältnis außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn ein weiteres Festhalten an dem Vertragsverhältnis nichtzumutbar ist.

2. Okandada steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann zu, wenn sich der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug befindet oder der Kunde ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Kunde haftet für das Verschulden seiner Besucher und/oder Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden.

3. Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch Okandada, der ein schuldhaftes Verhalten des Kunden vorausgegangen ist, haftet der Kunde dem Okandada für den damit verbundenen Schaden (z.B. entgangene Nutzungsentgelte). Dies gilt auch, wenn der Kunde, die Räumlichkeiten nicht rechtzeitig räumt.

 

§ 15 Rückgabe der Räumlichkeiten / Arbeitsplätze

1. Nach Beendigung der Nutzungszeit sind die Räumlichkeiten und Arbeitsplätze sowie alle weiteren dem Kunden zur Nutzung überlassenen Gegenstände und technischen Einrichtungen in einem dem Übergabezustand entsprechenden Zustand zu übergeben. Räume müssen besenrein übergeben werden.

2. Eventuell notwendige, aus unsachgemäßer Benutzung der Räumlichkeiten resultierende Reparaturen sind spätestens bis zur Rückgabe der Räumlichkeiten durch den Kunden auszuführen.

3. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist Okandada berechtigt, die Räumlichkeiten zu öffnen und die Räumung und Reinigung auf Kosten des Kunden durchführen zu lassen.

 

§ 16 Datenschutz

1. Okandada wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

2. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch Okandada sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

3. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Okandada verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden.

 

§ 17 Nutzungsverhalten im Internet

1. Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über Okandada einzuhalten und Gesetzesverstöße an Okandada zu melden. Der Kunde allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.

2. Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden von Okandada führt, hat der Kunde Okandada, diesen Schaden zu ersetzen.

 

§ 18 Änderung der Rechtsform, Veräußerung des Betriebes

1. Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung in seiner Person oder seiner Rechtsform Okandada unverzüglich anzuzeigen.

2. Veräußert der Kunde seinen Betrieb oder Teile, auch unwesentliche, hiervon, so endet mit Wirksamkeit der Veräußerung das Nutzungsverhältnis automatisch und ohne dass es seiner Kündigung bedarf, es sei denn, Okandada hätte dem Übergang des Vertrages auf den Rechtsnachfolger ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages besteht nicht.§ 21 Konkurrenz/ Sortimentsschutz Konkurrenz- oder Sortimentsschutz für den Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 19 Besondere Vereinbarungen

Der Kunde erteilt Okandada die Erlaubnis, auf der Webseite www.okandada.com und auf seinen Social Media Plattformen genannt zu werden.

 

§ 20 Änderungen der Vertragsbedingungen

Okandada ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern. Die Änderungen werden von Okandada dem Kunden per E-Mail bekanntgegeben. Dessen Erhalt muss vom Kunden bestätigt werden. Okandada verwendet hierzu die im jeweiligen Vertrag hinterlegte E-Mail Adresse des Kunden. Sofern der Kunde der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen. Mit Nutzung der E-Mail Benachrichtigung wird die Schriftform gewahrt, der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Zugleich wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich widersprechen kann. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis zum jeweils nächsten Kündigungstermin aufgelöst, eine Unterlassung der Einwendung gilt als Bestätigung und Akzeptanz der Änderungen durch den Kunden (stillschweigende Vereinbarung).

 

§ 21 Schlussbestimmungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Okandada behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Okandada wird die Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Der Gerichtsstand ist Köln.

5. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

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